» Dringender Aufruf - Knochenmarkspender gesucht !
Eine/r von uns braucht unsere Hilfe!
Gay Union - User/in an akuter Leukämie erkrankt !
Bitte helft alle mit und lasst Euch typisieren !
Liebe Gay Union - User/innen
Dies ist ein DRINGENDER AUFRUF an Euch alle !!!
Eines unserer User/Mitglieder ist schwerst erkrankt und hat akute Leukämie, dass bedeutet er/sie benötigt dringen eine Knochenmarkspende.Bitte habt Verständnis, dass wir aktuell, mit Rücksicht auf die betroffene Person, keinen Namen nennen und auch keine Angaben zur Person machen können.
BITTE helft alle mit ... das ist soooo wichtig !!
Wie Ihr alle helfen könnt, erfahrt Ihr u.a. auf der angegebenen Homepage der DKMS, dem Verband der Deutschen Knochenmarkspenderdatei unter
www.dkms.de
Auszüge aus den Infos der DKMS :
-Wer darf Spender werden?
Lebensspender können grundsätzlich alle Menschen werden, die zwischen 18 und 55 Jahre alt und in guter körperlicher Verfassung sind. Zu Ihrem Schutz und zum Wohle der Patienten gibt es einige Ausnahmen.
Mittlerweile ist es noch einfacher, auf dem Postweg DKMS-Spender zu werden: Wenn Sie sich online registrieren, erhalten Sie zwei Wattestäbchen, mit denen Sie zwei Abstriche von der Mundschleimhaut nehmen – ganz bequem und schnell bei sich zu Hause. Der Gang zum Arzt mit Blutentnahmeset entfällt.

-Einfacher aber leider nicht günstiger.
Trotz dieser vereinfachten Methode ist die DKMS auf Geldspenden für die Bestimmung der Gewebemerkmale angewiesen. Diese kostet weiterhin jeweils 50,- Euro. Denn nicht die Methode der Registrierung ist kostspielig, sondern die anschließende Laborarbeit, also die Bestimmung der Gewebemerkmale.
-Wird bei der Typisierung zur Aufnahme in die DKMS gleichzeitig ein HIV-Test vorgenommen?
Bei der Aufnahme in die DKMS wird ein Teil Ihrer Gewebemerkmalskombinationen untersucht, es erfolgen keine Tests hinsichtlich bestimmter Infektionserreger.
Wer trägt die Kosten, wenn ich für einen Patienten Stammzellen spende?
Die notwendigen Untersuchungen und Behandlungen des Lebensspenders sowie sein Krankenhausaufenthalt während der Entnahme werden von der Krankenkasse des Patienten bezahlt - ebenso wie ein eventueller Verdienstausfall des Lebensspenders, Reisekosten und andere nichtmedizinische Aufwendungen. Die DKMS regelt alle organisatorischen Punkte für den Spender, der sich um nichts zu kümmern braucht. Selbst die Abrechnung erfolgt über die DKMS, die natürlich darüber hinaus bei allen möglichen Fragen hilfreich und beratend dem Lebensspender zur Seite steht.
-Muss ich die 10 Euro Praxisgebühr entrichten, wenn ich mir beim Arzt für die DKMS Blut abnehmen lasse?
Laut Aussage der kassenärztlichen Bundesvereinigung muss bei einer Blutabnahme, die Ihr Arzt für die DKMS durchführt, Ihre Versichertenkarte nicht eingelesen werden und daher auch keine Praxisgebühr gezahlt werden. Sollte Ihr behandelnder Arzt hierzu Fragen haben, kann er sich gerne telefonisch mit der DKMS in Verbindung setzen:
Telefon: 0221 / 94 05 82 - 0; E-Mail: post@dkms.de
Natürlich ist dies nur ein ganz kleiner Auszug aus den FAQ-Seiten der DKMS. Alle Fragen und Antworten findet Ihr dort in vollem Umfang.
Danke, euer Mike. (loco)


Kommentare (27)
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Ich hatte mir vor einiger Zeit schon mal überlegt mich typisieren zu lassen. Durch diese Diskussion hier bekomme ich in den nächsten Tagen Post. :)
@ torsten du hast recht aber leider ist es bei mir nicht in meiner umgebung nicht möglich zu leugnen das ich schwul bin da es bei mir ausm dorf alle wissen und es aufm land eh wie lauffeuer rum geht. Ich würde gerne helfen auch mit blutspenden aber wie gesagt bei uns wissen es fast alle das ich schwul bin. Es war auch wie damals bei den Jungen aus schmallenberg weiß den name leider net mehr da wollte ich mich auch typisieren lassen und da hieß es sofort al die mich sahen du bist schwul und es tut uns leid wir dürfen homosexuelle nicht zulassen. Naja die leute können nix dazu aber die Gesetze.
Ich bin Spender. und ich spende kostenlos. und ja ich lüge bewusst wenn es um meine sexuelle Neigung geht.
warum?
ich sehe ein nichtspenden so.
wenn mein Blut einem menschen hilft sein weiterleben auf dieser Erde zu erhalten, ich es aber nicht tue, ja dann ist es für mich fahrlässige tötung durch Unterlassen. und nur weil es strafrechtlich nicht verfolgt werden kann da es freiwillig ist würde ich mich schlecht fühlen.
im Bekanntenkreis hatte ich schon einen Fall wo Blut gebraucht wurde, und einer wo knochenmark benötigt wurde.Beide Menschen lagen mir am Herzen. Deswegen gehe ich spenden.Ja und da lüge ich gerne.
PS: es hat schon seinen Sinn (u.a. auch sowas hier) das es viele parteiübergreifende Bemühungen gibt, in den bestegenden Text des Grundgesetzes (§3, Abs.3) die Ergänzung "sexuelle Identität" mit audzunehmen, damit eben solche Dis(s)kussionenen einfach gar nicht mehr aufkommen können und die seuelle Identität explizit als schützenswert ausgewiesen wird !
Die Gegner dieser bemühungen (mal abgesehen von Homophoben) begründen übrigens ihre Ablehung damit, das die sexuelle Identität ja auch ohne ausdrückliche Nennung schon Betandteil sei ;)
1. ist das völlig egal ob BLutspenden / Knochenmarkspenden extra aufgefürt ist .. ich könnte Dir 10 weitere Dinge nennen die darunter fallen obwohl diese nicht ausdrücklich genannt werden, dann wäre der Nennungstext nämlich alleine schon Buch-dick
2. frage ich mich was diese Dis(s)kussion überhaupt soll ??
Wer spenden möchte kann das tun und seine sexuelle Ausrichtung verschweigen ohne dafür belangt werden zu können, wers nicht will solls einfach lassen. Welchen Sinn hat eine Dis(s)kussion über rechtliche Dinge diesbezüglich, ausßer, das man evtl. Spendenwillige damit abschreckt ... und da stellt sich doch die Frage nach dem Motiv dafür ??? Seine eigene Feigheit rechtfertigen oder was kann sonst ein Grund dafür sein ??
Und jetzt komm nicht mit "einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste".
Blutspenden ist eine freiwillige Leistung, die DU bietest. nichts, was du in Anspruch nimmst^^
Sorry, aber das ist juristisch schlichtweg falsch.
"§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung,
8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
(2) Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 19a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Für die betriebliche Altersvorsorge gilt das Betriebsrentengesetz.
(3) Die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen.
(4) Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz."
Da ist Blutspenden nicht drunter ;)
Steht im ALLGEMEINEN GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ :
Die Frage nach seueller Ausrichtung bzw. Neigung (z.B. Homosexualität) ist unzulässig, da andernfalls gegen das Diskriminierungsverbot „sexuelle Identität“ des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen würde !!
rechtlich unzulässig = sittenwidrig,
somit ist bewusste Falschbeanwortung erlaubt !!
Ob jemand sich als Spender registrieren öchte oder nicht liegt natürlich bei jedem selbst, aber bitte dann steht auch dazu und versteckt Euch nicht hinter der Begründung Schwule dürfen nicht, denn das ist gesetzwidrig und damit irrelevant !!
mal im ernst, man muss nicht angeben das man homosexuell ist. darüber hinaus wird der spender im vorfeld untersucht ob er irgendwelche krankheiten wie HIV, hepatitis oder sonstiges hat. ich finde es moralisch auch nicht verwerflich. warum auch, solange ich als schwuler jemandem dadurch das leben retten kann, ists mir völlig egal.
Wir dürfen eh alle nicht spenden...
"2. Wer darf nicht Spender werden?
Zur Aufnahme hat die DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei genaue Richtlinien der Bundesärztekammer zu beachten.
Diese besagen, dass folgende Personen nicht aufgenommen werden dürfen:
- Personen, die jünger als 18 oder älter als 55 Jahre sind
- Personen, die weniger als 50 kg wiegen oder aber stark übergewichtig sind. Bei einem Body-Mass-Index (BMI) von mehr als 40 ist eine Aufnahme leider nicht möglich. Sie können Ihren BMI bequem mit unserem Body-Mass-Index Rechner berechnen.
- Ausgeschlossen sind Personen mit bestimmten schweren Erkrankungen. Um welche es sich genau handelt, erfahren Sie hier.
- Personen nach einer Fremdorgantransplantation
- Personen mit einer Suchterkrankung
- Personen, die zu den von der Bundesärztekammer festgelegten Risikogruppen gehören (Ausschluss von der Blutspende)."
Und beim letzten Punkt wird es dann klar.
@loco:
Ich bezweifle nicht, dass man mit keinen Konsequenzen rechnen muss, wenn man fälschlicherweise angibt, kein homosexueller Mann zu sein. Allerdings halte ich deine Begründung für fragwürdig - kannst du deine Aussage irgendwie belegen?
Vielen Dank im Voraus.
da fragen nach sexueller neigung generell sitten widrig sind, kannst und darfst du eine frage nach sexueller neigung vorsättlich falsch beantworten und somit auch Blut + Knochenmark spenden Lutz ;)
Ähm, wie ist das, darf ich als Schwuler überhaupt? Weil das Blutspenden geht ja auch nicht so ohne weiteres, das ist ja Schwulen eigentlich auch verboten...
seit jahren registriert, einmal gespendet. leider nicht erfahren was aus dem spendenempfänger geworden ist, aber das gefühl damit jemandem geholfen zu haben ist.........(unbeschreiblich)
hey bin auch seit mein 18 lebensjahr angemeldet da und konnte fast jemanden helfen aber leider ist er dann vorher gestorben weil er es nicht mehr aushalten konte schade eigendlich aber kann man nix machen
ich hoffe nur das viel sich da regestriren und mit helfen
bin auch seit meinem 18. lebensjahr registriert...
Schon vor Jahren gemacht!
wer sich noch registrieren lassen will, kann sich auch bei MIR melden, habe noch einige Anmeldungen und Typisierungs-Sets hier ;)
Ich bin schon lage Typisiert und kann nur jedem raten es auch zu tun.:-))
markus das waren noch zeite ne heh
Ich bin schon seit nen paar Jahren typisiert.. Damals ging das noch nicht mittels Wattestäbchen, ich musste noch richtig Blut lassen. =)
Registrierungsbestätigung
Lieber Lebensspender,
vielen Dank für Ihre Neuanmeldung als potenzieller Lebensspender. Die erforderlichen Unterlagen schicken wir Ihnen in den nächsten Tagen zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei
Wenn Ihr das auf Eurem PC lest habt Ihr den wichtigsten Schritt getan ;)
Hab mich gerade Registriert und erwarte in den nächsten Tagen auf Post !!! ;)
ich gehöre leider zu denen, die nicht spenden dürfen :(
macht alle mit denn nur so hilft ihr das die person leben kann
wäre ich ein jahr äler, wäre ich direkt dabei. aber ich bin leider noch zu jung :´(
Bitte Leute lest ALLE diesen Artikel und HANDELT !!!