» Artikel 3! Geht es voran?
Sachsen-Anhalt debattiert über Initiative
Der Artikel 3 des Grundgesetzes besagt das niemand aufgrund
- seines Geschlechts
- seiner Abstammung
- seiner Sprache
- Seiner Herkunft und Heimat
- seines Glaubens
- seiner religiösen und politischen Weltanschauung
- seiner Behinderung
weder bevorzugt noch benachteiligt werden darf.
Hier nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/gg/art_3.html
Doch was fehlt in diesem Artikel? Richtig, es fehlt „wegen seiner sexuellen Identität“. Bisher können Schwule und Lesben aufgrund der Zuneigung zum gleichen Geschlecht sich rechtlich nur schwer oder auch gar nicht gegen Benachteiligungen verteidigen, weil das Grundgesetzt eine solche Benachteiligung nicht konsequent ausschließt. 
Der GayUnion e.V. und der LSVD (Schwulen- und Lesbenverband Deutschland) und alle anderen schwul-lesbischen Vereinigungen, sowie einige Parteien und Menschenrechtsorganisationen fordern schon seit Jahren eine solche Gleichstellung, welche sich aber aufgrund der Sturheit in der Bundespolitik nicht durchsetzen ließ.
Nun soll auch das Land Sachsen Anhalt, auf Forderungen der Linken, die Erweiterung des Artikels zusammen mit anderen Initiativen unterstützen, worüber dieser Tage im Landtag Sachsen Anhalt debattiert wird.
Fazit: Es ist noch viel zu tun, aber wir sind auf dem richtigen Wege. Der Vorstand des GayUnion e.V. äußerte sich hierzu: „Es wird sich in der Bundesebene einiges tun, die Größe der Forderungen und den Druck der Vereinigungen und einzelner Parteien, kann die Bundesregierung nicht ignorieren. Jetzt aber übermütig zu werden wäre falsch, denn noch ist der Artikelzusatz nicht vorhanden, Grund zur Euphorie gibt es erst wenn der Artikel 3 vollständig ist."


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