
» Karlsruhe zieht mit!
Jetzt entscheidet auch das Bundesverfassungsgericht...
Der SPD-Landesgeschäftsführer Jochen Staschewski nannte es TIMM gegenüber einen Quantensprung in Thüringen. Die Stärkung der Rechte wäre sonst nur durch einen Politikwechsel möglich gewesen, so Staschewski.
Bisher gab es für Beamte in Thüringen Schwierigkeiten mit den Vorsorge-ansprüchen und keine Beihilfen oder Familienzuschläge und das obwohl die thüringische Verfassung Unterschiede bei der sexuellen Orientierung klar ausschließt. Es wurden aber weder in den Landesgesetzen noch im Beamtenrecht Änderungen vorgenommen.
Bislang einziges Bundesland in der Bundesrepublik
Deutschland war bis heute Baden-Württemberg, welches gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern die Türen der Standesämter verschlossenhat. Die Schwulen und Lesben in Deutschland, unter anderem auch der GayUnion e.V., forderten eine rasche Änderung, welche nun auch folgte. Am heutigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass eine Benachteiligung von homosexuellen Paaren Verfassungswidrig sei und somit nicht zulässig ist. Ein großer Erfolg in der Schwulen- und Lesbenbewegung.
Der GayUnion e.V. gratuliert dem Bundesverfassungsgericht zu dieser Entscheidung und hofft, dass hier noch kein Ende gefunden wurde sondern noch viele Meilensteine in der Gleichstellung von Homosexuellen und bei den Menschenrechten errungen werden.
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Artikel erstellt am 22.10.2009 von Martin





